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Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als für den laufenden Geschäftsverkehr verbindlich und als vom Werbungstreibenden anerkannt, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt wird.

  1. Anzeigen- oder Beilagenaufträge gelten erst mit schriftlicher Be­stätigung durch uns als angenommen, und zwar vorbehaltlich des Erscheinens der Druckschrift.
  2. Ist uns der Inhalt oder die technische Form der Anzeige oder Beilage zur Zeit der Auftragsannahme nicht bekannt, so behalten wir uns den entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag wegen des Inhalts oder der technischen Form vor.
  3. Aufträge, die durch Vertreter oder sonstige Annahmestellen entge­gengenommen werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  4. Für nicht schriftlich aufgegebene Anzeigen, Änderungen oder Ab­bestellungen übernehmen wir keine Haftung.
  5. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
  6. Für rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes und anderer Druckunterlagen sowie der Beilagen ist der Auftrag­geber verantwortlich.
  7. Für eingesandte Filme und Lithos übernimmt der Verlag keine Haftung.
  8. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen in bestimmte Nummern oder an bestimmte Stellen der Druckschrift sowie für das Erscheinen der Druckschrift zu einem bestimmten Zeitpunkt wird keine Gewähr übernommen. In keinem Falle wird für Fehlleitungen oder Verwechselungen irgendeine Gewähr geleistet.
  9. Der Verlag gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt.
  10. Der Auftraggeber kann bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Wiederholung der Anzeige verlangen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt wird. Fehlerhaft bedruckte Kennziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich. Ein Schadenersatzanspruch oder ein Anspruch auf Zahlungsminderung ist ausgeschlossen.
  11. Sind evtl. Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
  12. Korrekturabzüge werden nur bei Großanzeigen auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Wird der rechtzeitig über­­mittelte Probeabzug nicht fristgemäß zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  13. Reklamationen jeglicher Art werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen der Anzeige oder Beilage, bei Beanstandung von Berechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang berücksichtigt.
  14. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
  15. Wir liefern auf Wunsch jeweils unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Kopfbeleg. Vollständige Belegnummern werden geliefert, sofern Art und Umfang des Auftrages dieses recht­fertigen.
    Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlegers.
  16. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise und sonstigen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
  17. Für Sonderbeilagen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.
  18. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungs­trei­­­­ben­den gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
  19. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der üblichen Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet; der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur restlosen Bezahlung zurückstellen. Bei Konkursen, Zwangsvergleichen oder im Falle einer Klage entfällt jeglicher Nachlass.
  20. Gibt der Auftraggeber keine besonderen Größenvorschriften für die Anzeige an, so wird die tatsächliche Abdruckgröße der Preis­be­rech­nung zugrunde gelegt.
  21. Zahlung ohne Abzug, für Besteller mit laufendem Konto 30 Tage nach Rechnungserteilung; Gelegenheitsanzeigen oder Beilagen nur gegen Vorauszahlung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet.
  22. Der Verlag ist aus wichtigen Gründen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Beilagen ohne Rücksicht auf ein früher vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Preises und von dem Ausgleich offenstehen­der Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
  23. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verleger nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erfüllt, so erlischt die Erfüllungspflicht des Verlegers; er ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Schaden­ersatz zu leisten.
    Bei teilweiser Nichterfüllung hat der Auftraggeber – unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen – den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verleger zurückzuvergüten.
  24. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamm/Westf. (gilt nur für Vollkaufleute).
  25. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftrag­gebers sind für uns nicht verbindlich.
  26. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.