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»Förderung für Elektrofahrzeuge und Ladeeinrichtungen«

natürlich HAMM Winter 2021 – Seite 13

Rubrik: Aus Praxis & Region

Autorin: Meike Jänsch

Elektromobilität wird vom Staat gefördert: Dabei gibt es für Privatpersonen ebenso attraktive Möglichkeiten wie für Unternehmen. Der Nachhaltigkeitsexperte der Wirtschaftsförderung Hamm, Christian Jürgenliemke, hat die wichtigsten Förderungen von Bund und Land in einer Übersicht zusammengestellt.

Innovationsprämie des Bundes (Umweltbonus)

Der Bund fördert den Kauf von reinen Elektroautos mit 9.000 Euro (bei einem Listenpreis bis zu 40.000 Euro) beziehungsweise 7.500 Euro (bei einem Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro). Ebenso zahlt der Staat einen Zuschuss beim Kauf von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybriden: Hier liegt die Förderung bei 6.750 Euro (bei einem Listenpreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 5.625 Euro (bei einem Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro). Für Leasingfahrzeuge muss die Leasingdauer mindestens 24 Monate betragen, um die volle Förderung zu bekommen.

Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für Förderung des Staates sind das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag auf die Förderung durch die Inno­vationsprämie kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Privatpersonen sind ebenso förderberechtigt wie Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Land fördert Umstellung auf Elektro

Die neue Richtlinie für den Umweltbonus lässt wieder die Möglichkeit zu, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich auch die Umstellung der Fahrzeugflotten von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge mit 8.000 Euro für die Klassen N1 und N2. Zusammen mit dem Herstelleranteil des Umweltbonus ist pro Fahrzeug eine Förderung von bis zu 11.000 Euro möglich. Allerdings gilt: Die Landesförderung muss vor dem Kauf beantragt werden.

Steuervorteile für Elektroautos

Für reine Elektroautos wird bis zum 31. Dezember 2030 – mindestens für zehn Jahre – keine Kfz-Steuer bezahlt. Seit dem 1. Juli 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.

Bundeszuschuss für Ladeeinrichtungen

Der Bund zahlt einen Zuschuss an Privatpersonen von 900 Euro für den Aufbau von steuerbaren Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Voraussetzung ist, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuer­baren Energien produziert wurde und dass die Ladeleistung bei 11 Kilowatt liegt.

Unternehmen erhalten vom Land eine Förderung von 50 Prozent der Ausgaben und maximal 2.000 Euro pro Ladepunkt (an einer Ladestation sind meistens 2 Ladepunkte) für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen. Für den Einsatz von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom gibt es einen Bonus von 500 Euro je Ladepunkt. Ist die Ladestation öffentlich zugänglich, erhöht sich die 50-Prozent-Förderung auf maximal 5.000 Euro. Voraussetzung für beide Förderungen ist ein Grünstrom-Liefervertrag.

Land beteiligt sich an Beratungskosten

Unternehmen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden können sich professionell zu ihren ganz individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen. Das Land NRW zahlt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro. Interessierte Personen können sich zur Beschaffung von E-Fahrzeugen, zum Aufbau von Lade-Infrastruktur, Flottenmanagement sowie zu finanziellen und rechtlichen Aspekten beraten lassen.

Anschaffung E-Lastenräder für Unternehmen

Das Land NRW fördert den Kauf elektrischer Lastenräder mit Zuschüssen von 30 Prozent des Kaufpreises. Die maximale Förderung liegt bei einem Betrag von 2.100 Euro. Voraussetzung dafür sind eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm und ein verlängerter Radstand oder eine Transportvorrichtung. Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die entsprechende Bundesförderung (25 Prozent, maximal 2.500 Euro) genutzt werden. Es gibt auch die Möglichkeit des Firmenleasings für E-Bikes. Sprechen Sie mal mit Ihrem Chef!