Bei der Gartengestaltung sollte auf invasive Pflanzenarten verzichtet werden
„Was pflanzen wir dieses Jahr?“ – Vor dieser und ähnlichen Fragen stehen Hobbygärtner jeden Frühling, wenn sie auf ihr leeres Blumenbeet schauen. Der Blick ins Internet oder auch ins Gartencenter gibt dann Inspiration, z. B. für Pflanzen, die selten zu sehen sind. Aber auch dann gilt Vorsicht, denn nicht jede Pflanze, die erlaubt ist, sollte auch den Weg ins Beet finden.
Es ist schon verlockend, Blüher in das Beet oder den Pflanzkasten zu setzen, die der Nachbar nicht hat. Soll er doch neidisch werden. Aber nicht alles, was zu kaufen ist oder über Pollenflug in unsere Beete kommt, sollte auch gepflanzt werden bzw. bleiben. Das Umweltamt der Stadt Hamm warnt etwa vor Invasiven Pflanzarten.
Nicht immer gesundheitsschädlich, aber unerwünscht
Der Begriff „Invasive Pflanzarten“ hört sich kompliziert an, bezeichnet aber zunächst Pflanzen, die bei uns eigentlich nicht vorkommen. Sie verdrängen aber zunehmend die heimischen Pflanzenarten, was langfristig das ökologische Gleichgewicht gefährdet. Deswegen sollten diese Pflanzen nicht in den eigenen Garten kommen, weil sie von dort aus schnell in die freie Natur gelangen können.
Für den Menschen gehen von den meisten Invasiven Pflanzenarten keine Gefahren aus. Zu den Ausnahmen gehört der Riesenbärenklau, der bereits bei der Berührung schmerzhafte Verbrennungen verursacht. Zudem können durch die Berührung noch schmerzhafte Quaddeln und Blasen entstehen. Symptome, die an Heuschnupfen oder Asthma erinnern, lösen die Pollen der Beifuß-Ambrosie aus. Bereits kleine Pollen reichen dafür schon aus, weswegen die Pflanze schnell und unter Vorsichtsmaßnahmen entfernt werden sollte.
Pollen und Samen verbreiten sich schnell
Da invasive Pflanzen nicht verboten sind, können sie käuflich erworben werden. Aber auch wer darauf achtet, diese Arten nicht zu pflanzen, kann doch schneller an eine kommen, als ihm lieb sei. Durch Pollenflug oder dem Verstreuen der Samen über mehrere Meter, gelangen die Pflanzen auch in Gärten, wo sie nicht gepflanzt wurden.
Wer Pflanzen im eigenen Beet bemerkt, die dort nicht hingehören, sollte sie sofort und sachgerecht entsorgen. Das bedeutet, dass der Grünabfall an den entsprechenden Stellen abgegeben und nicht im Wald oder am Wegesrand entsorgt wird. Eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung ist nicht nur illegal und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern fördert auch die Verbreitung der Pflanzen in der Natur.
Unerwünschter Besuch im Beet ist auch in 2024 unvermeidbar. Achten Sie daher nicht nur auf Unkraut zwischen Ihren Pflanzen, sondern ob es auch so manche Schönheiten gibt, die unbeabsichtigt den Weg in Ihren Garten gefunden hat. In beiden Fällen sollte es sofort zur Entfernung kommen, damit Garten und Beet keinen bleibenden Schaden davontragen.
Lukas Rummeny
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